Das Your 99 Abkommen

Version 1.0 — Der Vertrag zwischen Entwicklern und Nutzern. Eine Seite. Für jeden lesbar.

Präambel

Dieses Abkommen regelt die Beziehung zwischen einem Entwickler (der Person oder dem Team, das ein Produkt erstellt und pflegt) und seinen Nutzern (den Menschen, die das Produkt verwenden). Es begründet ein neues Eigentumsmodell: 99 % Nutzer-Eigentum, 1 % Entwickler-Eigentum.

Jedes Produkt im Your 99 Ökosystem arbeitet unter diesem Abkommen. Es ist für jedes Produkt gleich. Es ist öffentlich, lesbar und durchsetzbar.


Artikel 1 — Eigentumsstruktur

1.1 Der Entwickler behält dauerhaft 1 % der wirtschaftlichen Rechte und des Governance-Gewichts des Produkts.

1.2 Die Nutzer halten gemeinsam 99 % der wirtschaftlichen Rechte und des Governance-Gewichts des Produkts, verteilt als individuelle Lebendige Beteiligung (Living Stake) proportional zum verifizierten Beitrag jedes Nutzers.

1.3 Eigentum kann nicht gekauft werden. Beteiligung wird ausschließlich durch Nutzung und Beitrag verdient, wie in der Beitragskarte (Contribution Map) des Produkts definiert (Artikel 3).

1.4 Eigentum kann nicht verkauft, gehandelt oder zwischen Nutzern übertragen werden. Die Beteiligung repräsentiert eine Beziehung zum Produkt, kein Finanzinstrument.


Artikel 2 — Wirtschaftliche Rechte

2.1 Umsatzverteilung. Der Umsatz des Produkts wird wie folgt aufgeteilt:

EbeneAnteilEmpfänger
BetriebskostenVariabel (gedeckelt, transparent)Infrastruktur, Dienste, Werkzeuge
Entwickler-VergütungVariabel — vom Entwickler vorgeschlagen, durch Nutzer-Abstimmung genehmigtLebensunterhalt des Entwicklers und Teams
Entwickler-Beteiligung1 % des ausschüttbaren GewinnsEntwickler (dauerhaft)
Universeller Pool (Universal Pool)10 % des ausschüttbaren GewinnsAlle Your 99 Mitglieder ökosystemweit
Produkt-Beteiligung89 % des ausschüttbaren GewinnsProduktnutzer proportional zur Lebendigen Beteiligung

2.2 Ausschüttbarer Gewinn ist definiert als: Gesamtumsatz abzüglich verifizierter Betriebskosten abzüglich genehmigter Entwickler-Vergütung.

2.3 Ausschüttungen und das Your 99 Credit System. Die Gewinnausschüttung wird monatlich berechnet und als Your 99 Credits ausgegeben.

  • Credits können für jedes Abonnement, jeden Dienst oder jede Funktion im gesamten Your 99 Ökosystem verwendet werden.
  • Gebührenfreie Auszahlung ist verfügbar, wenn das Guthaben eines Nutzers $100 USD erreicht — Your 99 übernimmt die Transaktionskosten. Vorbehaltlich standardmäßiger Identitätsprüfung (KYC).
  • Jederzeitige Auszahlung ist bei jedem Guthaben möglich. Der Nutzer trägt die Transaktions-/Bearbeitungsgebühr, die vor der Bestätigung transparent angezeigt wird. Wir möchten, dass Sie Ihre erste Auszahlung als Screenshot festhalten können — selbst wenn es $3 sind. Dieser Moment zählt mehr als Effizienz.
  • Ausschüttungsbeträge und Berechnungen sind öffentlich und von jedem Nutzer mit Beteiligung überprüfbar.

2.4 Die zentrale Finanzverwaltung und verifizierte Kosten. Um Buchhaltungsmanipulation zu verhindern, erheben Entwickler keine Einnahmen direkt. Your 99 agiert als zentraler Finanzorchestrator und nutzt etablierte Zahlungsinfrastruktur zur Abwicklung aller Ökosystem-Transaktionen. Your 99 vereinnahmt die Abonnement-Einnahmen und bezahlt verifizierte Infrastrukturanbieter (Hosting, APIs, Dienste) direkt. Entwickler können keine willkürlichen Betriebskosten schaffen. Der ausschüttbare Gewinnpool wird berechnet, bevor eine Zahlung an den Entwickler erfolgt.

2.5 Faire Vergütung des Entwicklers (Fair Compensation). Entwickler müssen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die dauerhafte 1 %-Beteiligung ist Eigentum — die Faire Vergütung ist Lebensunterhalt.

  • Beim Start eines Produkts schlägt der Entwickler einen Vergütungsbetrag vor — was er benötigt, um Vollzeit am Produkt zu arbeiten. Dieser Betrag variiert: Ein Entwickler in Prag benötigt eine andere Vergütung als einer in San Francisco.
  • Die Faire Vergütung wird durch beteiligungsgewichtete Nutzer-Abstimmung genehmigt und jährlich überprüft. Nutzer sehen den Vorschlag des Entwicklers, bewerten seine Arbeit und entscheiden, was fair ist.
  • Die Faire Vergütung wird als Betriebskosten behandelt — sie wird abgezogen, bevor der ausschüttbare Gewinnpool berechnet wird. Sie verändert nicht die 99/1-Eigentumsaufteilung. Die 99/1-Zahl bleibt unantastbar.
  • Bei Team-Produkten deckt die Faire Vergütung das gesamte Team ab. Der Entwickler schlägt vor, die Nutzer genehmigen.
  • Die Faire Vergütung ist transparent — jeder Nutzer kann sehen, was der Entwickler verdient und warum.
  • Die Faire Vergütung wirkt als Obergrenze, nicht als Garantie. Wenn der monatliche Umsatz (nach Infrastrukturkosten) niedriger ist als die genehmigte Faire Vergütung, erhält der Entwickler 100 % der verfügbaren Mittel, aber der Fehlbetrag entsteht nicht als Schuld. Wir teilen den Gewinn; wir teilen die Realität.
  • Einmal genehmigt, ist die Faire Vergütung für 12 Monate festgeschrieben. Sie kann nicht durch Nutzer-Abstimmung mitten im Zyklus reduziert werden. Dies stellt sicher, dass der Entwickler die Sicherheit hat, sich auf das Produkt zu konzentrieren, statt Politik zu betreiben.
  • Mit dem Wachstum des Produkts wird die 1 %-Beteiligung des Entwicklers zunehmend bedeutsam. Nutzer können die Faire Vergütung nach unten anpassen, wenn 1 % allein ausreichend wird — oder sie beibehalten, wenn der Beitrag des Entwicklers dies rechtfertigt. Das ist Governance, keine Formel.

Artikel 3 — Lebendige Beteiligung

3.1 Jedes Produkt veröffentlicht eine Beitragskarte — ein öffentliches Dokument, das genau definiert, was Beteiligung einbringt und zu welchem Satz. Die Beitragskarte ist für jedes Produkt spezifisch, weil Beitrag für verschiedene Produkte unterschiedliche Dinge bedeutet.

3.2 Beiträge, die Beteiligung einbringen, umfassen unter anderem:

  • Aktive Nutzung (die Basisebene — das Produkt zu nutzen bringt Beteiligung)
  • Bezahlung (zahlende Nutzer verdienen Beteiligung zu einem höheren Satz als kostenlose Nutzer)
  • Feedback, das das Produkt verbessert (Fehlermeldungen, Funktionsvorschläge, Testen)
  • Empfehlungen, die zu aktiven Nutzern werden
  • Inhaltserstellung, die dem Produkt Wert hinzufügt
  • Community-Moderation und -Unterstützung
  • Jeder andere Beitrag, der in der Beitragskarte des Produkts definiert ist

3.3 Beteiligung verfällt. Inaktive Beteiligung verringert sich über eine 24-monatige Halbwertszeit. Wenn ein Nutzer jegliches Engagement mit einem Produkt einstellt, reduziert sich seine Beteiligung alle 24 Monate um 50 %. Die Beteiligung erreicht nie null — ein langfristiger Beitragender behält immer einen Restanteil — aber aktive Nutzer halten stets mehr als ruhende.

3.4 Probezeit für neue Nutzer. Neue Konten verdienen Beteiligung in den ersten 90 Tagen zu 50 % des normalen Satzes. Dies ist für echte Nutzer unsichtbar (sie bemerken den reduzierten Satz nicht, weil sie sich auf die Nutzung des Produkts konzentrieren), macht aber automatisiertes Ausnutzen wirtschaftlich unrentabel.

3.5 Die Beitragskarte wird von den Nutzern gesteuert. Änderungen an der Beitragskarte erfordern eine beteiligungsgewichtete Abstimmung mit einer 60 %-Genehmigungsschwelle.

3.6 Beteiligungssalden, Zuwachsraten und Verfallsberechnungen sind für jeden Nutzer für sein eigenes Konto einsehbar. Die aggregierte Beteiligungsverteilung ist öffentlich.


Artikel 4 — Governance

4.1 Nutzer mit Beteiligung haben Stimmrecht — das Recht, an Entscheidungen teilzunehmen, die das Produkt betreffen. Das Stimmrecht wird nach Beteiligung gewichtet. Die Menschen, die am meisten beitragen, haben den größten Einfluss.

4.2 Entscheidungen, die der Nutzer-Governance unterliegen:

  • Änderungen an der Beitragskarte
  • Änderungen an der Betriebskostenstruktur
  • Genehmigung der Fairen Vergütung des Entwicklers
  • Wesentliche Änderungen der Produktausrichtung (Pivots, neue Funktionen, die das Produkt grundlegend verändern)
  • Aufnahme in oder Austritt aus einer Produktfamilie
  • Jede vorgeschlagene Änderung dieses Abkommens für dieses Produkt

4.3 Governance-Entscheidungen erfordern einen Vorschlag → Diskussion → Abstimmung-Prozess.

  • Jeder Nutzer mit einer Beteiligung über der Mindestschwelle des Produkts kann einen Vorschlag einreichen.
  • Diskussionszeitraum: mindestens 7 Tage.
  • Abstimmungszeitraum: mindestens 7 Tage.
  • Quorum: Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn Inhaber, die mindestens 15 % der gesamten aktiven Beteiligung repräsentieren, teilnehmen. Wird das Quorum nicht erreicht, kann der Vorschlag nach 30 Tagen erneut eingereicht werden.
  • Standardentscheidungen: 50 %+ beteiligungsgewichtete Genehmigung.
  • Verfassungsentscheidungen (Änderungen dieses Abkommens, Verkauf/Übertragung des Produkts): 75 %+ beteiligungsgewichtete Genehmigung.

4.4 Der Entwickler behält die operative Autorität für tägliche Entscheidungen: Fehlerbehebungen, kleinere Funktionen, Designänderungen, Infrastrukturentscheidungen, Teammanagement und Prioritäten der Produktentwicklung. Governance gilt für strukturelle und wirtschaftliche Entscheidungen, nicht für jeden Commit.

4.5 Nutzer können ihr Governance-Stimmrecht an einen anderen Nutzer mit Beteiligung delegieren (Stellvertreter-Abstimmung). Die Delegation ist jederzeit widerrufbar. Dies gewährleistet effektive Teilnahme, ohne dass jeder Nutzer jeden Vorschlag bewerten muss.

4.6 Wenn ein Streit darüber entsteht, ob eine Entscheidung operativ (Autorität des Entwicklers) oder strukturell (Governance-Autorität) ist, kann jede Partei eine ökosystemweite Schlichtung beantragen — eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium aus Entwicklern und Nutzern mit hoher Beteiligung aus anderen Your 99 Produkten, bestellt durch Ökosystem-Governance.

4.7 Der Entwickler kann nicht einseitig:

  • Die Eigentumsaufteilung ändern
  • Das Produkt verkaufen oder übertragen
  • Das Umsatzverteilungsmodell ändern
  • Das Produkt ohne 90-tägige Vorankündigung und eine Governance-Abstimmung über Alternativen abschalten

Artikel 5 — Schutz

5.1 Das Produkt kann nicht verkauft werden an eine Einheit — Konzern, Investor oder Einzelperson — ohne eine Governance-Abstimmung mit 75 %+ beteiligungsgewichteter Genehmigung.

5.2 Das Produkt kann nicht umgestellt werden auf ein werbebasiertes Modell ohne Governance-Genehmigung.

5.3 Nutzerdaten gehören den Nutzern. Das Produkt darf Daten verwenden, um den Dienst bereitzustellen und zu verbessern. Daten dürfen nicht an Dritte verkauft werden. Nutzer können ihre Daten jederzeit exportieren. Nutzer können ihre Daten jederzeit löschen (die durch diese Daten verdiente Beteiligung bleibt erhalten).

5.4 Wenn der Entwickler das Produkt aufgibt (keine Updates, keine Wartung für 180+ Tage ohne Ankündigung), geht die Governance-Autorität vollständig auf die Nutzerbasis über. Nutzer können durch Governance-Abstimmung einen neuen Entwickler oder ein Entwicklerteam bestellen. Der ursprüngliche Entwickler behält seine 1 % wirtschaftliche Beteiligung, verliert aber die operative Autorität.

5.5 Das Your 99 Abkommen für jedes Produkt ist in seinen Kernprinzipien dauerhaft und unwiderruflich (99 % Nutzer-Eigentum, verdiente Beteiligung, kein käufliches Eigentum). Umsetzungsdetails können durch verfassungsmäßige Governance-Abstimmung (75 %+) geändert werden.


Artikel 6 — Der Universelle Pool

6.1 Jedes Your 99 Produkt leistet 10 % des ausschüttbaren Gewinns an den Universellen Pool von Your 99.

6.2 Der Universelle Pool wird an alle Your 99 Mitglieder proportional zu ihrer gesamten Beteiligung über alle Produkte hinweg ausgeschüttet.

6.3 Der Universelle Pool finanziert:

  • Ökosystemweite Gewinnausschüttung an alle Mitglieder
  • Missionprodukte (Produkte, die der Gesellschaft dienen, aber keine direkten Einnahmen erzielen)
  • Your 99 Infrastruktur und Plattformbetrieb
  • Nothilfe für Produkte in der Krise (durch ökosystemweite Governance entschieden)

6.4 Die Zuweisung des Universellen Pools wird durch ökosystemweite Abstimmung gesteuert (alle Your 99 Mitglieder, beteiligungsgewichtet über alle Produkte).

6.5 Die eigenen Betriebskosten der Your 99 Plattform unterliegen denselben Transparenz- und Governance-Anforderungen wie jedes Produkt im Ökosystem. Plattformkosten werden monatlich veröffentlicht, sind von jedem Mitglied überprüfbar und durch ökosystemweite Governance anfechtbar.


Artikel 7 — Produktfamilien

7.1 Produkte können freiwillig Familien bilden — Gruppen verwandter Produkte, die einen zusätzlichen Beteiligungspool teilen.

7.2 Familienprodukte leisten zusätzlich 5 % des ausschüttbaren Gewinns an einen Familienpool (Family Pool), der unter allen Nutzern aller Produkte in der Familie geteilt wird.

7.3 Die Familienmitgliedschaft erfordert gegenseitige Zustimmung aller bestehenden Familienmitglieder und des beitretenden Produkts durch Governance-Abstimmung.

7.4 Familien sind freiwillig. Produkte können unabhängig existieren, ohne einer Familie anzugehören.

7.5 Verteilung für ein Familienprodukt:

EbeneAnteil
Entwickler-Beteiligung1 % des ausschüttbaren Gewinns
Familienpool5 % des ausschüttbaren Gewinns
Universeller Pool10 % des ausschüttbaren Gewinns
Produktnutzer84 % des ausschüttbaren Gewinns

Artikel 8 — Rechte und Pflichten des Entwicklers

8.1 Die 1 %-Beteiligung des Entwicklers ist dauerhaft, nicht verwässerbar und unwiderruflich, solange das Produkt existiert.

8.2 Der Entwickler hat das Recht, operative Entscheidungen zu treffen, die Produktrichtung innerhalb der Governance-Grenzen zu bestimmen und ein Entwicklerteam zusammenzustellen und zu leiten.

8.3 Der Entwickler hat die Pflicht: das Produkt in funktionsfähigem Zustand zu erhalten, monatlich transparente Finanzzahlen zu veröffentlichen, auf Governance-Vorschläge zu reagieren und im Rahmen dieses Abkommens zu handeln.

8.4 Wenn der Entwickler zurücktreten möchte, kann er die operative Autorität (aber nicht seine 1 % wirtschaftliche Beteiligung) an einen durch Governance-Abstimmung genehmigten Nachfolger übertragen.

8.5 Für Team-Produkte: Der Entwickler ist der leitende Entwickler. Teammitglieder werden aus der Fairen Vergütung bezahlt (Artikel 2.5). Die Teamzusammensetzung ist eine operative Entscheidung des leitenden Entwicklers.


Artikel 9 — Beitritt und Austritt

9.1 Jede Person kann ein Your 99 Produkt nutzen und Beteiligung verdienen, indem sie dieses Abkommen akzeptiert.

9.2 Nutzer können jederzeit austreten. Bei Austritt tritt ihre Beteiligung in den normalen Verfallszyklus ein (Artikel 3.3). Sie können jederzeit zurückkehren und die Beteiligungsansammlung wieder aufnehmen.

9.3 Nutzern, die gegen die Community-Standards des Produkts verstoßen, kann die aktive Beteiligungsansammlung durch Entscheidung des Entwicklers ausgesetzt werden, anfechtbar durch Governance.

9.4 Entwickler können ein Your 99 Produkt starten, indem sie dieses Abkommen übernehmen, eine Beitragskarte veröffentlichen und sich auf der Your 99 Plattform registrieren.


Artikel 10 — Änderungen

10.1 Diese Abkommensversion (1.0) legt die Grundprinzipien fest. Individuelle Produktimplementierungen können kontextspezifische Klauseln hinzufügen, vorausgesetzt, sie widersprechen keinem Artikel dieses Abkommens.

10.2 Die Kernprinzipien — 99 % Nutzer-Eigentum, verdiente statt gekaufte Beteiligung, Lebendige Beteiligung mit Verfall, 1 % für den Entwickler, Nutzer-Governance, Verkaufsschutz — sind dauerhaft und nicht änderbar. Sie sind die Verfassung. Alles andere ist Gesetzgebung und kann sich weiterentwickeln.

10.3 Das Your 99 Ökosystem kann aktualisierte Versionen dieses Abkommens veröffentlichen. Bestehende Produkte sind nicht verpflichtet, neue Versionen zu übernehmen, es sei denn, ihre Nutzer-Governance stimmt dafür.


Dieses Abkommen ist gemeinfrei. Es gehört allen. Kopieren Sie es, passen Sie es an, bauen Sie darauf auf. Die einzige Bedingung: Achten Sie die 99 %.

Das Your 99 Abkommen v1.0 — Veröffentlicht Februar 2026 — your99.co/agreement